Kündigung Stromanbieter kündigenDie Entscheidung für einen neuen Anbieter ist gefallen, doch wie komme ich nun aus meinem alten Stromvertrag? Viele Verbraucher sind sich gerade bei diesem Punkt unsicher. Sie befürchten, dass ihr Stromanbieterwechsel nicht reibungslos klappt, sie vielleicht sogar ohne Strom dastehen. Letzteres wird übrigens nie geschehen – im Zweifel greift die Ersatzversorgung.

Dennoch sollte mit Bedacht und Konzept gewechselt werden. Mit welcher Methode Ihrem bisherigen Anbieter eine Kündigung ausgesprochen wird kann entscheidend für einen reibungslosen Wechsel sein. Am einfachsten geht das mit dem Stromrechner: online erst Preise vergleichen, dann den Wechselassistenten nutzen.


Kündigungsfrist entscheidet über Methodik

Es gibt generell zwei Möglichkeiten eine Kündigung auszusprechen: man nimmt dies selbst vor beauftragt den neuen Stromversorger mit der Kündigung. Welche Methode im individuellen Fall empfehlenswert ist steht in direkter Abhängigkeit von gegebenen Kündigungsfristen.

Wenn möglich dem neuen Stromanbieter das Kündigen überlassen

Beim Wechseln mittels unserem Stromrechner oder direkt beim neuen Versorger: es besteht die Möglichkeit, den neuen Energieversorger damit zu beauftragen, dass dieser sich mit dem bisherigen Vertragspartner in Verbindung setzt, den Stromvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt. Dies ist absolut empfehlenswert um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten. Gerade wenn vom Grundversorgertarif heraus (oder einem anderen Tarif mit kurzer Vertragslaufzeit) gekündigt werden soll der einfachste Weg.

Wann soll ich meinem Stromanbieter selbst die Kündigung aussprechen?

Sonderkündigungsfrist bei Strompreiserhoehung StromrechnerBei einer Strompreiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, doch gewährt so mancher oftmals nur eine kurze Kündigungsfrist – manchmal sogar nur zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens. Soll gewechselt werden muss beachtet werden: der neue Anbieter für Strom benötigt oftmals längere Zeit um ein Kündigungsprozedere einzuleiten – drei Wochen kann dies schon mal dauern. Ein Risiko, welches Stromkunden nicht eingehen sollten.

Gleiches Prinzip gilt, droht sich ein Vertrag automatisch um eine längere Laufzeit zu verlängern, wird nicht fristgerecht gekündigt. Auch hier sollte die Kündigung beim Stromanbieter selbst übernommen werden, laufen Fristen binnen vier Wochen ab.

Korrekte Form einer Kündigung

Es ist wichtig, einen Beleg für eine erfolgte Stromanbieterkündigung vorlegen zu können. Daher empfiehlt sich das Kündigen per Einschreiben (Rückschein). Das Kündigungschreiben faxen funktioniert ebenfalls, hier sollte natürlich gleich ein Sendungsprotokoll ausgedruckt werden. Den Stromvertrag per Email kündigen (unterschriebenes, eingescanntes Kündigungsschreiben als Anlage), bei einigen ist dies möglich – in aller Regel jedoch eher nicht.

Wichtig: den neuen Stromanbieter informieren

Idealerweise erst dem alten Stromversorger kündigen, anschließend beim neuen Versorger einen Vertrag abschließen – diesem gleich darüber informieren, dass bereits gekündigt wurde. Wird mittels unserem Stromrechner online gewechselt fragt er diesen Punkt ohnehin ab.